Mittelalter

Forschungsprojekt

Mobilität des Rechts – Transfer von Rechtstexten am Beispiel der Stellung der Juden in Europa


Das Forschungsprojekt widmet sich den Interferenzen europaweit rezipierter Rechtsnormen zwischen dem 11. und Anfang des 14. Jahrhunderts. Es versucht beobachtete Ähnlichkeiten, Verbindungen und parallele Entwicklungen von Recht zu erklären. Rechtstexte sind Verlautbarungen weltlicher und kirchlicher Autoritäten, die sich an einen genau definierten Adressatenkreis in einem begrenzten Raum richten. Sie sind das schriftlich fixierte Ergebnis einer im Vorfeld stattgefundenen Debatte. Die beteiligten weltlichen und kirchlichen Akteure handelten dabei selten im Alleingang. Ihr Beraterkreis umfasste Personen unterschiedlicher sozialer und kultureller Herkunft, die auch eigene Interessen in die Rechtsbestimmungen einfließen lassen konnten. Die Mobilität dieser Akteure, die an verschiedenen Orten wirkten und es verstanden, ein großes Netzwerk aufzubauen, förderte den Austausch von Ideen und Wissen. Dies hatte eine verbreitete Intertextualität von Rechtsnormen zur Folge.

Im Fokus der Studie stehen Judenstatuten aus dem Zeitraum 1000 bis 1300. Diese bieten sich aus mehreren Gründen als repräsentatives Beispiel für die Mobilität der Rechtstexte in Europa an. Erstens besaß der rechtliche Umgang mit Juden Tradition und ist über Jahrhunderte in den Quellen konstant belegt. Zweitens ist die Existenz einer jüdischen Bevölkerung, im Unterschied zu anderen Minderheiten oder Randgruppen, spätestens seit dem 11. Jahrhundert in ganz Europa (in England, Frankreich, im Reich sowie auf der Iberischen Halbinsel, aber auch im Osten, u. a. in Polen und Ungarn) nachweisbar. Drittens sind die Inhalte der Judenrechte vielseitig: Sie gewähren Privilegien, verordnen Restriktionen, enthalten judenfeindliche, stereotypisierte Diskurse oder fordern ihre Verfolgung und Vertreibung. Mit der Entstehung fest strukturierter jüdischer Gemeinden im 11. Jahrhundert wurde die bis dahin vorwiegend auf theologischer Ebene diskutierte rechtliche Stellung der Juden innerhalb der christlichen Gesellschaft in ganz Europa zu einem aktuellen Thema. Die zeitliche Zäsur der Studie bilden die sozioreligiösen Veränderungen, die ab dem ausgehenden 13. Jahrhundert dazu führten, dass Christen zunehmend Juden aus den europäischen Gesellschaften zu vertreiben suchten.

Anknüpfend an die Beobachtung von Verflechtungen verschiedener »Judenrechte« in Europa, steht im Zentrum der Studie die Frage nach der Mobilität dieser Texte im hohen und späten Mittelalter.

Anknüpfend an die Beobachtung von Verflechtungen verschiedener »Judenrechte« in Europa, steht im Zentrum der Studie die Frage nach der Mobilität dieser Texte im hohen und späten Mittelalter. Ziel ist, die Verbindungen der Rechtstexte untereinander zu rekonstruieren und ihre parallelen Entwicklungen zu erklären. Am Beispiel prägnanter europaweit rezipierter Rechtstexte soll ihren verschiedenen Formen der Anpassungen und des Transfers sowie den Faktoren, die sie beeinflusst haben, differenziert nachgegangen werden.

Ausgangspunkt der Studie ist der rechtliche Umgang der weltlichen und kirchlichen Großen mit Juden und Judentum. Für die Betrachtung der weltlichen Judenpolitik werden vornehmlich Diplome der deutschen, englischen und französischen Herrscher analysiert. Die Untersuchung der kirchlichen Haltung stützt sich auf Synodalbeschlüsse sowie päpstliche Schreiben. Bischöfliche Texte finden nur dann Beachtung, wenn sie eine Reaktion auf die Politik der Herrscher oder des Papstes darstellen.

Zur Untersuchung der Verflechtungen stellt das Projekt diesem Quellenkorpus ausgewählte, zwischen 1000 (Collectarium canonum Burchards von Worms) und 1298 (Liber sextus Bonifatius‘ VII) verfasste Kirchenrechtssammlungen mit Paragraphen zur Stellung der Juden gegenüber. Anhand dieses bislang in der Forschung nur wenig beachteten Korpus geht die Arbeit der Frage nach den wechselseitigen Einflüssen zwischen den kanonischen Sammlungen und der weltlichen und kirchlichen Judenpolitik ­ - oder auch allgemein dem weltlichen und kirchlichen Recht - nach.

 

Bildnachweis: Sachsenspiegel, Illustration der Heidelberger Handschrift Cod. Pal. Germ. 164, Kap. 7r, Landrecht, Blatt 11r, Heidelberger historische Bestände digital.