Forschungsprojekt

Über die Vereinbarkeit von Bürgertugend und Naturrecht. Republikanische Kulturen in Frankreich und in der Schweiz im 19. Jahrhundert

Doktorand

2017–2019 am DHIP

(Stand: Oktober 2019. Diese Seite wird nicht mehr aktualisiert.)


Der neueren Geschichtsschreibung folgend, wie sie von den Philosophen und Republikanismusexperten J.-F. Spitz und C. Hamel vertreten wird, ist es das Ziel der vorliegenden Doktorarbeit, eines der einflussreichen Modelle des Historikers J. Pocock neu zu betrachten. Der angelsächsische Historiker für politische Ideengeschichte erläutert sein Modell von der Unvereinbarkeit der Konzepte »Bürgertugend« und »Naturrecht«, zweier politischer Sprachen, die ihm zufolge zueinander in Widerspruch und miteinander in Konkurrenz stehen (Vertu, commerce et histoire, 1985). Die Bürgertugend, die seit der Antike ein zentrales Konzept der republikanischen Tradition ist, bezeichnet die selbstlose Hingabe des Bürgers an die ›öffentliche Sache‹ (res publica) und die Aufgabe seiner Privatinteressen/seines Eigenwohls zugunsten der Gemeinwohlinteressen/des Gemeinwohls. Dieses anspruchsvolle Konzept der »Bürgertugend« wird von Montesquieu (De l’Esprit des lois, 1748) als conditio sine qua non für den dauerhaften Bestand einer republikanischen Regierung beschrieben, die jedem Bürger Souveränität zuspricht und Korruption und Zerfall ausgesetzt ist, sobald Privatinteressen (Ehrgeiz, Geiz, etc.) über das Gemeinwohl gestellt werden. Die Bürgertugend steht laut Pococks Modell im Widerspruch zum Konzept des »Naturrechts«. Letzterem liegt die Idee zugrunde, dass Menschen aufgrund ihrer inhärenten Natur mit gewissen individuellen und unantastbaren Rechten wie dem Recht auf Freiheit und dem Recht auf Eigentum ausgestattet sind. Diese Idee wurde von Hobbes (Leviathan, 1651) eingeführt, im politischen Liberalismus von Locke (Traité du gouvernement civil, 1690) theoretisch ausgearbeitet und von den Revolutionen am Ende des 18. Jahrhunderts verwirklicht. Im Grunde stellt Pocock in seinem Modell zwei Gesellschaftsformen einander gegenüber (eine organische Gesellschaft, in der sich der Einzelne auflöst vs. eine individualistische Gesellschaft, in der der Menschen dominiert), ja sogar zwei Anthropologien (der Mensch als politisches Wesen vs. der Mensch als individualistisches Wesen), wobei er sich auf die beiden Freiheitsbegriffe »positive Freiheit« und »negative Freiheit« nach I. Berlin (Four essays on liberty, 1979) stützt.

Es wird aus einer transnationalen Perspektive ein auf Rechten basierender Republikanismus vorgestellt, demgemäss Privatinteresse mit Gemeinwohl und Eigenliebe mit Nächstenliebe vereinbar sind.

Das Ziel der vorliegenden Arbeit besteht darin, Pococks Modell zu widerlegen, indem die Vereinbarkeit der moralischen Positionen des Republikanismus mit dem Naturrecht anhand der republikanischen Kulturen in Frankreich und in der Schweiz im 19. Jahrhundert aufgezeigt wird. Die beiden Länder standen in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts aufgrund des Exils zahlreicher französischer Republikaner in der Schweiz infolge des Staatsstreichs von 1851 in engem Austausch. Die Texte und Modelle verschiedener Denker sowie deren Zirkulieren werden in der vorliegenden Arbeit analysiert und es wird aus einer transnationalen Perspektive ein auf Rechten basierender Republikanismus vorgestellt, demgemäss Privatinteresse mit Gemeinwohl und Eigenliebe mit Nächstenliebe vereinbar sind.

Zur Abbildung:
Während seines Exils in Genf (1861‒1870) entwickelt der französische Republikaner Jules Barni (1818‒1878) seine politischen Vorstellungen. Festgehalten sind diese vor allem in seinen Werken Les martyrs de la libre pensée (1862) und La morale dans la démocratie (1868). In letzterem verbindet er republikanische moralische Positionen mit dem Konzept des Naturrechtes.
Quelle: gallifa.bnf.fr / Bibliothèque nationale de France